Ratssitzung : Fragen zur Umwandlung der Gebäudewirtschaft in einen Eigenbetrieb
Herrn Bürgermeister
Johannes Mans
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
Ratssitzung : Fragen zur Umwandlung der Gebäudewirtschaft in einen Eigenbetrieb
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde bei der Vorberatung für den Rat mehrheitlich beschlossen, dass die Gebäudewirtschaft von einem städt. Amt in einen Eigenbetrieb umgewandelt wird. Begründet wurde dies damit, dass es bei einem Eigenbetrieb mehr Transparenz geben würde.
Dennoch sind bei uns noch einige Frage offen sind. Darum bitten wir, in der kommenden Ratssitzung noch vor der Beschlussfassung die Antworten zu unseren Fragen zu geben.
Sowohl im bisherigen Haushalt der Stadt als auch im Haushalt des
Eigenbetriebs können die Ausgaben und Einnahmen eingesehen werden. Zusätzliche Transparenz können wir nicht erkennen?
Nach § 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW bildet der Rat für den Eigenbetrieb einen Betriebsausschuss. Dieser berät die Beschlüsse des Rates vor, d.h. entscheidungsberechtigt ( in wesentlichen Dingen ) bleibt weiterhin der Rat.
Auch hier ändert sich nichts, außer dass ein zusätzlicher Ausschuss mit Ausschussvorsitzendem etc. und zusätzlichen Kosten geschaffen wird.
Nun wird der Eigenbetrieb für städt. Gebäude kein produzierender Betrieb sein und aufgrund eigener Tätigkeit Einnahmen erzielen können. Da Schulen und Kindergärten nur an die Stadt vermietet werden können, sind dies die einzigen Einnahmen des Eigenbetriebs. Eigenkapital und Einnahmen des Eigenbetriebs kommen somit aus einer Hand.
In § 8 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW wird verlangt, dass der Jahresgewinn so hoch sein soll, dass neben den angemessenen Rücklagen auch eine mindestens marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.
Wie soll dieser gesetzlich geforderte Gewinn erzielt werden? Bei jeder Betriebsform ( Stadtwerke, LifeNess) kann es in manchen Geschäftsjahren zu Verlusten kommen. Bei dem Eigenbetrieb für städt. Gebäude steht unabhängig von der Konjunktur von Anfang an fest, dass ein Gewinn immer von der Stadt finanziert werden muss. Wir zweifeln, dass dies dem Sinn des Gesetzes entspricht.
Für den Eigenbetrieb entstehen jeweils zusätzliche Kosten für die eigene Buchführung, den eigenen Jahresabschluss und für die Prüfung des Jahresabschlusses. Wie hoch werden diese Kosten sein?
Welche Rechtsform soll der Eigenbetrieb haben ( z.B. GmbH o.ä. ) und welche Kosten entstehen für die Gründung des Eigenbetriebs?
Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Pizzato
FDP - Fraktionsvorsitzende